Bundesnetzagentur legt neue Überlassungsentgelte für Telekom-Konkurrenten fest

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Erleichterung und zugleich eine gewisse Skepsis hat die Festlegung von Entgelten für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom AG bei den mit dieser konkurrierenden Wettbewerbern ausgelöst.

Zum einen regelt die Bundesnetzagentur nunmehr die Preise für die Nutzung von Kabelrohren zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger und für Einbauplätze in Multifunktionsgehäusen. Parallel dazu werden auch Angebots-, Projektierungs- und Bereitstellungsentgelte festgelegt. Sie alle liegen deutlich, um teilweise bis zu zwei Drittel unter den von der Telekom beantragten Entgelten.

Der Chef der Bundesnetzagentur Kurth sprach in diesem Zusammenhang von einer Entscheidung, die als “…ein wichtiger Meilenstein für die Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung…” gewertet werden muss und die den Wettbewerbern “…den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom AG zu fairen Preisen…” ermöglicht.

Die Festlegungen der Bundesnetzagentur werden in einer ersten Stellungnahme des Verbandes Breko, in dem zahlreiche Festnetzbetreiber als Konkurrenten der Telekom organisiert sind, begrüßt, zumal nun erstmals nicht nur die technischen Zugangsbedingungen festgelegt, sondern auch kommerzielle Rahmenbedingungen geschaffen wurden.

Bedauern wird jedoch darüber zum Ausdruck gebracht, dass diese Maßnahme kaum kurzfristige Investitionsanreize schaffen werden, da der Deutschen Telekom bis Jahresende eingeräumt wird, einen Teil ihrer Leistungen “nach Aufwand” zu berechnen. Somit werden die Wettbewerber zumindest bis zum 31.12.2010 noch nicht in die Lage versetzt, eigene Investitionsentscheidungen eindeutig zu kalkulieren.