Ab dem 1. April müssen die Auskunfteien, wie z. B. die Schufa, einmal im Jahr eine Selbstauskunft an interessierte Verbraucher gratis erteilen. Diese Änderung ist Teil einer Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Wenn der DSL-Vertrag abgelehnt wurde oder der Leasingvertrag gekündigt wurde, könnte der Grund ein zu hoher Scoring-Wert bei der Schufa sein. Dieser Wert wird als Indikator für die Kreditwürdigkeit einer Person herangezogen. Je höher der Wert, desto höher ist auch das Risiko, als potentieller Nicht-Zahler eingestuft zu werden. Das Scoring kann aber nicht nur durch das eigene Verhalten, sondern auch durch andere Faktoren (z. B. Schulden der Nachbarn oder im Wohnumfeld) beeinflusst werden.
Daher gibt es ab 1. April die Möglichkeit, bei den Auskunfteien (z. B. Schufa oder Creditreform) eine Selbstauskunft einmal im Jahr gratis zu erhalten. Dabei muss nicht nur offengelegt werden, welche Daten für das Scoring herangezogen wurden, sondern auch, in welchem Verhältnis diese für die Berechnung des Gesamtwertes gewichtet wurden. Zusätzlich hat man dann auch die Möglichkeit, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen, um den Scoring-Wert zu verbessern und damit bessere Chancen bei zukünftigen Vertragsabschlüssen zu haben.
Lehnt ein Internetanbieter den Vertrag aufgrund der Bonität ab, so hat man auch die Möglichkeit, einen Prepaid DSL-Anschluss zu bestellen. Dabei wird die monatliche Grundgebühr im Vorraus an den Anbieter überwiesen. Dieser muss dann keinen Zahlungsausfall befürchten und kann den Anschluss ohne Sorgen schalten.

31. 2010 -