Die Deutsche Telekom übergibt ersten Schaltverteiler

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Nicht widerspruchslos hatte die Deutsche Telekom die Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur vom März des Jahres 2009 hingenommen, nach der die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zum Endkunden über einen Schaltverteiler zu verbesserten Bedingungen ermöglichen muss.

Dies sollte immer dann erfolgen, wenn die Entfernung zwischen Hauptverteiler und Kunde zu groß ist und dadurch eine Bandbreite von mindestens 1 MBit/s auf der Teilnehmeranschlussleitung nicht mehr realisierbar ist.

Gegen die Verfügung der Bundesnetzagentur hatte die Telekom im Juni 2009 mit einem Eilantrag geklagt. Dieser wurde jedoch im November des vergangenen Jahres vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.

Nun wurde am gestrigen Tag die Nachricht verbreitet, dass die Deutsche Telekom in dieser Woche den ersten Schaltverteiler in Düren an einen Wettbewerber übergeben hat. Mit dieser Zuführung an den Schaltverteiler für mehrere Endkunden erhält dieser die Möglichkeit, die Teilnehmeranschlussleitungen zu verkürzen und den Kunden somit eine deutlich höhere Bandbreite und Geschwindigkeit zu bieten.

Neben diesen Vorteilen erlaubt die Bündelung der benötigten DSL-Technik an einem zentralen Punkt, der sich in der Regel am Schaltverteiler am Ortseingang befinden wird, die bisher vernachlässigte Erschließung ländlicher Gebiete zu verbessern.
Unabhängig vom vorhandenen Eigenbedarf der Telekom, soll sie nun überall dort, wo es konkrete Anträge eines Wettbewerbers gibt, einen Schaltverteiler aufstellen.

Aus den Reihen der alternativen DSL Anbieter wird der nun erfolgte erste Schritt der Umsetzung der Grundsatzentscheidung durch die Deutsche Telekom begrüßt. Obwohl das neue Pauschalentgelt für die Nutzung des Schaltverteilerzuganges wegen der für die Wettbewerber entstehenden höheren Planungssicherheit befürwortet wird, stößt dessen Höhe auf massive Kritik. Preissteigerungen seien dadurch vorprogrammiert.