In der vergangenen Woche hat sich der Innenminister Thomas de Maiziére in einer von der IT-Branche mit großer Zufriedenheit aufgenommenen Rede zur künftigen Internetpolitik geäußert.
Dabei wurden von ihm 14 Thesen vorgestellt, in denen die weitere Entwicklung der Rechtsordnung zum Internet betrachtet wird. Tendenziell sollten dabei die Werte wie Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung über die von Reglementierung oder staatliche Einflussnahme dominieren.
Die Nutzung bestehenden Rechts und die der Selbstregulierungskräfte sollten dabei im Vordergrund stehen.
Der Minister hob hervor, dass der einzelne Bürger die Kontrolle über seine Daten ausüben müsse und dabei gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme gewahrt werden muss.
Gegen die von manchen geforderte schrankenlose Anonymität bezog er in der Weise Stellung, dass er darauf verwies, dass jeder Bürger Namen, Adresse und Gesicht habe und zeige und trotzdem davon ausgehen könne, im normalen Alltagsleben unbeobachtet zu handeln. Dieses Prinzip müsse auch im Internet bestehen bleiben, wobei die Frage der Verhältnismäßigkeit nicht außer Acht gelassen werden darf.
Zur künftigen Gefährdungshaftung der Internetanbieter schlug de Maiziére vor, diese weniger in Bezug auf Inhalte als auf die Verkehrssicherheit mit Beweislastumkehr in Betracht zu ziehen. Dies würde eine künftige Haftung der Anbieter für ihre Nutzer bedeuten, falls sie diese nicht identifizieren könnten.
Kriminalität im Internet sollte mit den Mitteln bestehender Eingriffsbefugnisse bekämpft werden, wobei der Staat in der Lage sein müsse, den damit verbundenen Anspruch tatsächlich erfüllen zu können.
Der verpflichtende Zugang des Bürgers zur Verwaltung auf rein elektronischem Weg wird abgelehnt; die herkömmliche Form müsse erhalten bleiben. Der Datenaustausch zwischen Unternehmen und der Verwaltung müsse sicher und ohne Störungen durchgeführt werden können und größtmögliche Transparenz bieten.
Diese und weitere in 14 Thesen gefasste Standpunkte des Ministers schließen eine Dialogrunde zur Netzpolitik ab, an der unter anderem neben Datenschützern und Vertretern aus Wissenschaft und Verwaltung auch Vertreter der digitalen Bürgerrechtsbewegung teilnahmen.

30. 2010 -