Die 1&1 Internet AG bewirbt ab den 01. Juli 2010 die Buchung ihres Tarifes 1&1 Doppel-Flat 16.000 mit der zusätzlichen freien Auswahl eines von drei attraktiven Startgeschenken.
Wer den Tarif mit Internet- und Telefon-Flat, kostenlos bereitgestelltem WLAN Modem und ohne Bereitstellungspreis für mindestens 24 Monate zum Preis von 29,99 Euro bucht (danach 34,99 Euro pro Monat), hat so die Gelegenheit, als Startgeschenk das am 30.06.2010 offiziell der Öffentlichkeit präsentierte 1&1 SmartPad zu wählen.
Laut dem Vorstandssprecher des Unternehmens handelt es sich dabei um den Vertreter einer Geräteklasse, die zwischen dem Smartphone und dem Net- oder Notebook angesiedelt ist.
Vorerst ist das Pad ausschließlich von Neukunden über den Weg der Buchung eines DSL-Zuganges bei Verwendung der 1&1 Doppel-Flat 16.000 erhältlich. Der Einzelverkauf – natürlich auch an Bestandskunden – ist ohne genaue Datierung erst für später vorgesehen, wobei als einziger Anhaltspunkt für einen zu erwartenden Preis die unter dem Start-Geschenk aufgeführten 299 Euro dienen können.
Ausgestattet ist das 1&1 SmartPad mit einem 7 Zoll-LCD-Touchscreen, jedoch ohne Multitouch und Touch To Zomm-Funktion. Als Betriebssystem kommt das bereits überholte System Android 1.6 zum Einsatz, für das im September 2010 ein Upgrade auf Android 2.2 geplant ist. In den neu ins Leben gerufenen 1&1 Stores soll die Möglichkeit bestehen, Apps herunter zu laden.
Ein 500 MHz Prozessor, ein nicht gerade überwältigender 256 MB großer Arbeitsspeicher und ein 1 GByte Flashspeicher komplettieren die technische Ausstattung dieses SmartPads.
Das relativ kompakte Gerät, mit einem zwar zweckmäßigen aber lieblos gestalteten Design, garantiert mit WLAN-Verbindung, alternativ nutzbarem Surfstick, einem Musikplayer und dem Kartenslot mit vorhandener 2 GByte-Speicherkarte eine solide multimediale Grundversorgung.
Ausstattung und Erscheinungsbild des 1&1 SmartPads haben zumindest in ersten Kommentaren bei den Hightech-Fans Enttäuschung hervor gerufen, wobei es sicher sinnvoll erscheint, ein endgültiges Urteil erst nach einer gewissen Nutzungsdauer und dem feststehenden, dafür zu entrichtenden Preis abzugeben.

02. Juli 2010 - 
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