Diese Frage wird sich sicher so mancher EU-Bürger stellen, der die Nachricht gelesen oder gehört hat, dass Finnland seit den 1. Juli 2010 ein neues, einklagbares Recht hat.
Demnach besteht ab diesem Stichtag für jeden Bürger Finnlands ein Rechtsanspruch darauf, über einen preisgünstigen Internetzugang mit einer Datenübertragungsrate von mindestens 1 MBit/s verfügen zu können.
Die Verpflichtung, diese Leistung allen Haushalten zur Verfügung zu stellen, wurde von der finnischen Regulierungsbehörde an 26 Telekommunikationsanbieter im Land übertragen.
Damit wird Finnland das erste Land der EU, dass einen Breitbandzugang von mindestens 1 MBit/, zum Pflichtzugang für jeden Bürger des Landes festlegt. Die Einhaltung des Gesetzes wird durch die Regulierungsbehörde kontrolliert.
Nun wird dieser einklagbare Universaldienst gegenwärtig keine all zu großen Probleme in Finnland erzeugen. Verfügen doch bereits über 96 Prozent aller Finnen über einen derartigen Internetanschluss. Interessant erscheint dagegen vor allem die Ankündigung der zweiten Stufe dieser Regelung, nach der bis zum Jahr 2015 99 Prozent allen finnischen Haushalten ein Internetzugang mit 100 MBit/s in einem Radius von zwei Kilometern geboten werden soll.
Die sicher nicht ganz geringen Investitionskosten für den Ausbau dieses Hochgeschwindigkeitsnetzes übernehmen in einer Höhe von bis zu zwei Drittel Finnland und die Europäische Union.
In einer parallel zur Einführung des Gesetzes veröffentlichten Erklärung der finnischen Kommunikationsministerin wird dazu ausgeführt, dass der Rolle des Internets im täglichen Leben der Finnen eine große Bedeutung zukommt, die sich nicht auf reine Unterhaltung reduziert, sondern vor allem der weiteren Entwicklung einer modernen Informationsgesellschaft dient.

06. 2010 -