Internet-Steamingseite kino.to nach Razzia gesperrt

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt derzeit gegen 13 mutma+liche Betreiber der Internet-Seite kino.to, die illegal Filme vermittelte. Auf der Seite wurden Links zu illegalen Streams von raubkopierten Filmen gesammelt und zur Verfügung gestellt. Wer die Seite nun besuchen möchte, stößt auf einen Hinweis der Kriminalpolizei. Kino.to wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Der internationale Einsatz wird von der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (Ines) geleitet.

Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:

Die Besucher der Streaming-Seite bekommen bei Aufruf folgenden Hinweis der Kriminalpolizei: „Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.“

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen – in über einer Million Fällen. Denn auf der Seite wurden Links zu illegalen Streams gesammelt und zur Verfügung gestellt. Es sollen aber auch Angebote zum Streaming entsprechender Filme von den Betreibern entwickelt worden sein. Demnach seien das Portal und die eigentlichen Hoster der Streaming-Angebote eng miteinander verflochten sein. Das Geld sollen die Betreiber vornehmlich mit Werbung verdient haben.

Razzien gegen parasitäres Geschäftsmodell

Am Dienstag fanden in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden Razzien in Wohnungen, Geschäftsräumen und Rechenzentren statt, um die Betreiber von kino.to zu ermitteln. Dies teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mit. Allein in Deutschland fanden zeitgleich 20 Razzien mit 250 Polizisten und Steuerfahndern, sowie 17 Computerexperten statt. 13 Personen wurden verhaftet, 14 Haftbefehle ausgestellt – eine Person wird noch gesucht. Nach Angaben der Staatsanwalt Dresden hatte kino.to täglich rund vier Millionen Besucher, womit die Hauptbeschuldigten siebenstellige Gewinne erzielten – auch durch extra erstellte kostenpflichtige Premium-Zugänge. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich um ein „arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell“.

Vier Millionen Nutzer strafrechtlich verfolgen?

Wer kino.to genutzt hat muss sich, nach Einschätzung eines Kölner Anwalts, trotz der Drohung des BKA, wahrscheinlich keine Sorgen machen. „Das Anbieten der Filme ist höchst illegal“, so Christian Solmecke. Allerdings sei unter Juristen umstritten, ob das reine konsumieren illegal sei. „Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streaming-Diensten nicht rechtswidrig ist“, erklärte er. Dies gilt in jedem Fall, in dem keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wurde. Die Betreiber von kino.to versprachen ihren Besuchern, keine Logdaten zu speichern.

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