Eigentlich sollte der E-Post-Brief nach Angaben der Deutschen Post eine ganz sichere Sache sein. In der Werbung versprach das Unternehmen die gleiche Sicherheit wie bei einem klassisch versandten Brief.
Klage der Verbraucherzentralen
In der morgigen Ausgabe des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel” wird jedoch Gegenteiliges berichtet. Das Magazin erläutert, dass das nach einer Entscheidung des Landgerichtes Bonn doch nicht der Fall sei. Die Verbraucherzentralen hatten gegen die Werbeaussagen der Post geklagt und Recht bekommen. Denn für viele Schriftstücke ist zwingend die eigene Unterschrift erforderlich, dabei kann es sich beispielsweise um die Kündigung einer Wohnung handeln. Aus Sicht der Verbraucherzentralen könnten die Kunden wichtige Fristen versäumen, wenn sie sich auf die Werbeversprechen der Post verließen. Nach Berichten des “Spiegel” befand das Landgericht Bonn die Werbeaussage der Deutschen Post irreführend, da es eine elektronische Signatur beim E-Pust-Brief nicht gäbe. Die Signatur der Mail ist einer “realen” Unterschrift auf einem Schreiben also nicht gleichzusetzen.
E-Post-Brief sollte Umsatzplus bescheren
Es ist davon auszugehen, dass das noch nicht rechtskräftige Urteil ein deutlicher Rückschlag für die Deutsche Post ist. Der E-Post-Brief, dessen Versand genau so teuer wie ein normaler Brief ist, sollte das rückläufige Briefgeschäft der Post ankurbeln und in diesem Bereich für steigende Umsätze sorgen.
Im November des vergangenen Jahres hatte die Post bekannt gegeben, dass es schon mehr als eine Million Anmeldungen für den neuen E-Post-Brief gäbe. Nach neuesten Meldungen wird der elektronische Brief aber erst von rund 100.000 Nutzern zum Postversand genutzt.

14. August 2011 - 