FSK fürs Internet

Der Jugendschutz muss auch im Internet eingehalten werden. Allerdings bewegen sich hier viele Internetanbieter auf unzulässigem Terrain, wie Medienberichten zu entnehmen ist. Doch die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) erkannte nun zwei Freiwillige Selbstkontrollen an.

Selbstkontrolle in Filmwirtschaft und Unterhaltungssoftware

Der neue gesetzliche Medienschutz soll dazu dienen, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und die Einflüsse der Erwachsenenwelt, die dem Entwicklungsstand von heranwachsenden Kindern und Jugendlichen noch nicht entsprechen, fernzuhalten. Dafür gibt es nun auch die Freiwillige Selbstkontrolle. Die Landesmedienanstalten konzentrieren sich auf Internetangebote mit unzulässigem Inhalt.

Im Kampf für den Jugendschutzim Netz hat die KJM nun mit zwei weiteren Institutionen aufgerüstet und erkannte zwei Selbstkontrollen an: Die freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) aus Wiesbaden anerkannt und die Freiwillige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mit Sitz in Berlin. Nun sind beide Einrichtungen Teil der Freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen der Telemedien nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) – er regelt unter anderem die Pflichten der Anbieter von Telemedien. Beide Selbstkontrollen bieten ihren Mitgliedern effektive Jugendschutzberatung bei der Gestaltung ihrer Werbeangebote und besonderen Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeiten, solange sich die Anbieter an die Vorgaben der Sicherheitskontrolleinrichtung halten.

Ein Modell für regulierte Selbstregulierung

Online-Anbieter können ab sofort ihre Mitgliedschaft bei der FSK oder USK antreten. Schon seit mehreren Jahren sind beide Selbstkontrollen bei der Alterskennzeichnung von Computerspielen auf sogenannten Trägermedien, Kinofilmen, DVDs oder Blu-rays aktiv. Vor der Verbreitung Ihrer Inhalte müssen Mitglieder der Institution die mögliche jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung ihres Angebots auf Kinder und Jugendliche in eigener Verantwortung prüfen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen. Ihr Vorsitzender, Prof. Dr. Wolf-Dieser Ring erklärte in einer Pressemittelung der KJM, dass bei der Prüfung der Anerkennungsanträge im Online-Bereich auf „(…) ganz spezifische Charakteristika“ geachtet worden wäre, „die in den Prüfkriterien berücksichtigt werden müssen.“ Er siehst die Anerkennung von FSK.online und USK.online als „ein Gewinn für das bewährte Modell der regulierten Selbstregulierung.“

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