Filmindustrie berät Internetanbieter

Künftig will die Filmwirtschaft die freiwillige Selbstkontrolle (FSK) auf das Internet ausweiten und Internetanbieter beim Jugendschutz beratend zur Seite stehen. Einem Bericht der „Zeit Online“ zufolge sollen Websites ein Gütesiegel bekommen und Filme ab 18 erst nach 23 Uhr im Netz zur Verfügung stehen. Für diese Weiterung wurde eigens die Abteilung „FSK.online“ gegründet.

Ab 18 nur für geschlossenen Kreis nutzbar

Filmindustrie berät Internetanbieter

Laut FSK-Geschäftsführerin Christiane von Wahlert sollen Internetanbieter bei Fragen des Jugendschutzes in Zukunft Beratung erhalten. Ein Kinofilm mit einer Altersbeschränkung von 18 Jahren dürfe beispielsweise nicht vor 23 Uhr im Internet gezeigt werden. Außerdem soll ein solcher Film nur einem geschlossenen Nutzerkreis zugänglich sein. Über derartige Vorgaben soll die Abteilung Aufklärung verschaffen. Wenn ein Anbieter den Mitgliedsbeitrag von jährlich 3.000 Euro zahlt, darf er außerdem ein Gütesiegel auf seiner Internetseite präsentieren. Derzeit kümmern sich drei von 30 Mitarbeitern um die Selbstkontrolle im Internet. Bisher prüft die FSK mit dem Sitz in Wiesbaden Kinofilme, Kinowerbung, Trailer und Videos, sowie andere Inhalte auf jugendgefährdende Inhalte und vergibt dem entsprechend Altersbeschränkungen. Die Prüfer erhielten jedoch auch immer wieder Kritik wegen zu großzügig vergebener Freigaben.

Freigaben zu großzügig

Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ schrieb nach einem Test von 60 Kinofilmen, dass etwa jeder dritte mit einer Altersfreigabe von 12 Jahren „Szenen mit expliziter Gewalt, gut sicht- und hörbarem Sex oder obzöner Sprache“ enthalte. Wahlert entgegnete hierauf: „Es gibt immer Entscheidungen, mit denen nicht alle einverstanden sind“ und plant nicht, die Prüfungspraxis zu ändern.

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