Immer mehr Menschen fordern, den Internetzugang zum Menschenrecht zu erklären, seit es zu den Aufständen in der arabischen Welt kam. Sogar der UN-Menschenrechtsrat befasste sich mit dieser Thematik. Doch Netz-Pionier Vint Cerf wiederspricht – und wird zum Initiator einer deftigen Debatte, wie die „Süddeutsche“ berichtet.
Argumente für Recht auf Internet

Die Frage, um die sich die neuesten Forderungen drehen, lautet: Gibt es nicht nur ein Recht auf den Zugang zum Internet, sondern handelt es sich dabei sogar um ein Menschenrecht? Der Bergünder des World Wide Web, Tim Bernes-Lee, lies verlauten, dass der Zugang zum Netz „heute ein Menschenrecht“ geworden sei.
Und auch Sonderberichtserstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, der Guatemalteke Frank La Rue, erteilt dem Internet inzwischen eine Schlüsselstellung für die Wahrnehmung dieses Rechts nach Artikel 10 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung ein. Er meint: „Universellen Zugang zum Internet sicherzustellen, sollte eine Priorität für alle Staaten sein.“ Bei Manchen gilt dies als erster Schritt für die Festschreibung der Frage als Menschenrecht.
Diskussionsgrundstoff
Cerf verwies auf das hypothetische Menschenrecht, ein Pferd zu besitzen, welches zwar Jahrhunderte ein menschenwürdiges Leben hatte sichern können, doch heute als Rechtsanspruch wenig nütze. Aus gleichen theoretischen Gründen sei der Netzzugang kein Bürgerrecht nach dem Vorbild der Bill of Rights – auch wenn sich ein solcher Status zumindest besser begründen lasse. Dies brachte die Diskussion erst wirklich in Gange.
Scott Edwards von Amnesty International wirft Cerf nun vor, seine Trennung von Mitteln und Zielen sei philosophisch nicht kohärent. Gerade in Entwicklungsländern sei das Recht auf Internetzugang untrennbar mit dem Recht auf Meinungsäußerung und dem Recht auf freien Informationszugang verbunden. Ihm fehlt laut Bericht, wie auch anderen Cerf-Kritikern die Differenzierung zwischen wichtigen politischen Zielen, vom Gesetzgeber garantierten Rechten und universellen Menschenrechten zweitrangig zu sein.

16. Januar 2012 -