Das Landgericht Osnabrück hat am vergangenen Freitag eine Bande von Internet-Abzockern zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Die Verurteilten hatten behauptet, unerwünscht Grußkarten erhalten zu haben, und Unternehmen, Kommunen oder andere Institutionen wegen elektronischer Grußkarten abgemahnt, die sie sich jedoch selbst zugeschickt hatten.
Grußkarte der CDU brachte die Idee
Die “Neue Osnabrücker Zeitung” berichtet, dass die CDU einen der Angeklagten auf die Idee gebracht habe. Der 37-jährige erhielt eine elektronische Grußkarte von der Partei und ging daraufhin wegen unerlaubter Werbung vor Gericht. Dort war er erfolgreich und neben einer Unterlassungserklärung wurde die CDU zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. Gemeinsam mit den weiteren Verurteilen schickte der Mann sich nun von der CDU-Webseite aus Grußkarten. Aufgrund des angeblichen Vertragsbruchs musste die Partei daraufhin rund 15.000 Euro bezahlen.
Auch andere Unternehmen wurden von den Beklagten auf diese Weise ausgenommen. Die Zeitung berichtet, dass ein Kaffeemaschinenhersteller 5.000 Euro zahlen musste. In anderen Fällen erhielten die Täter kleinere Summen, die sie unter sich aufteilten. Mit fingierten Mailadressen gelang der Betrug.
Auch ein Anwalt war beteiligt
Unterstützung erhielten die Beklagten von einem Rechtsanwalt, der ebenfalls angeklagt wurde. Aufgeflogen war die ganze Sache weil die Stadt Osnabrück Anzeige wegen des Verdachts auf Abzocke erstattet, da dort einem Tag nachdem eine Grußkarte vom Webportal der Stadt verschickt wurde, eine Abmahnung einging. Das kam den Verantwortlichen merkwürdig vor.
Der Hauptangeklagte, dem das Gericht eine “bemerkenswerte kriminelle Energie” bestätigte, erhielt eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Außerdem wurde er zur Zahlung von 120.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen verurteilt. Zwei weitere Angeklagte erhielten kleinere Bewährungs- und Geldstrafen. Der beteiligte Jurist wurde zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten und einer Strafzahlung von 1.200 Euro verurteilt.

20. Februar 2012 - 