Am heutigen Freitag hat der Bundesrat dem Gesetz zum Schutz vor Abofallen im Internet zugestimmt. Damit sollen die Verbraucher in Zukunft effektiver vor Kostenfallen im Netz geschützt werden. Das Gesetz soll im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.
Anzeige der wesentlichen Vertragselemente

Mit der sogenannten “Button-Lösung” will der Gesetzgeber vermeiden, dass Verbraucher im Netz Abos eingehen oder Bestellungen abgeben, ohne dass ihnen das bewusst ist. Künftig soll zum Ende eines Bestellvorganges ein Button erscheinen, auf dem der User per Mausklick bestätigt, dass er mit einer zahlungspflichtigen Bestellung einverstanden ist. Außerdem sollen dem Verbraucher klar und transparent die entstehenden Kosten sowie die wesentlichen Vertragselemente angezeigt werden. Erst wenn der User sich mit diesen einverstanden erklärt, wird eine Bestellung ausgelöst. Auf Webseiten auf denen in Zukunft diese Schaltfläche nicht zu finden ist, kommt kein rechtsgültiger Vertrag zustande.
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Der Bundestag beschloss nun eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, die die Täuschung der Verbraucher in Zukunft verhindern soll. Bisher gab es häufig dubiose Angebote im Netz, die für den Verbraucher so unübersichtlich gestaltet waren, dass auf den ersten Blick nicht zu erkennen war, dass ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wurde.
Die Neuregelung gilt allerdings nur für in Deutschland ansässige Firmen. Anbieter aus dem Ausland müssen sich nicht an das Gesetz halten, so dass Verbraucher also auch in Zukunft eine gesunde Vorsicht walten lassen sollten.
