Die Bundesnetzagentur teilt in einer Presseerklärung mit, dass der Deutschen Telekom die Vermarktung von VDSL-Bitstromanschlüssen nach einem neuen Entgeltmodell untersagt wurde. Die Telekom hatte vor, neben dem bestehenden Angebot ein zweites Modell einzuführen.
Einschränkung des Wettbewerbs befürchtet
Nach Angaben der Bundesnetzagentur hat eine Überprüfung ergeben, dass mit der neuen Lösung die Konkurrenzunternehmen erheblich in ihrem Wettbewerb eingeschränkt würden. Die Telekom hatte vor, den Erwerbern Kontingente für VDSL-Bitstrom-Anschlüsse zu einem bestimmten Preis zu überlassen. Damit hätten die Erwerber das Recht, die Kontingente innerhalb der nächsten elf Jahre nutzen zu können. Dafür wäre jeden Monat ein bestimmtes Entgelt fällig geworden. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur hätte das neue Modell zur Folge gehabt, dass bei besserer Ausschöpfung des Kontingents der Stückpreis pro Anschluss gesunken wäre. Darin sieht die Bundesnetzagentur eine Behinderung des Wettbewerbs, denn das Modell würde den Ausbau von neuen Netzen, wie beispielsweise schnellen Glasfasernetzen, völlig unattraktiv machen. Nach Ansicht der Agentur sei aber ein Wettbewerb für die Endkunden unerlässlich, denn nur auf diese Weise könnte für die Verbraucher eine Angebotsvielfalt entstehen.
Ausbau des bestehenden Netzes bereits abgeschlossen
Die Bundesnetzagentur erläutert, das sich das von der Telekom angedachte Modell auch nicht durch besondere Investitions- oder Auslastungsrisiken rechtfertigen lasse, denn es handele sich um bestehende Anschlüsse, die vermarktet werden sollen und nicht um neu ausgebaute, hochleistungsfähige Anschlüsse. Das bestehende Netz wurde nach Angaben der Behörde bereits seit 2006 ausgebaut und die Investitionen sollten in diesem Rahmen abgeschlossen sein.
In der Presseerklärung betont die Bundesnetzagentur, dass die Behörde grundsätzlich Kooperations- und Risikoaufteilungsmodellen positiv gegenüberstehe, dass sich dies aber vor allem auf die neuen Breitbandnetze beziehe.

