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Kooperation von GEMA und BMG vereinfacht Abrechnung bei Online-Musik

News Wirtschaft // David // 24. Mai 2012

Die Verwertungsgesellschaft GEMA und der Musikrechteverlag BMG haben einen europaweiten Vertrag zur Abrechnung von Songs im Netz geschlossen. Der Beginn der Zusammenarbeit startet am 1. Juli dieses Jahres.

Umsetzung einer EU-Empfehlung

Mit der Vereinbarung haben die beiden Unternehmen die im Jahr 2005 von der EU-Kommission empfohlene “Option 3″ umgesetzt. Damit soll die digitale Musiklizenzierung vereinfacht werden und eine Abrechnung muss in Zukunft nicht mehr für jedes Land einzeln erfolgen, sondern kann nun auch grenzüberschreitend genutzt werden. Von der Vereinbarung sind Lieder von amerikanischen und britischen Künstlern betroffen. Gerade im Hinblick auf die immer beliebter werdenden Streaming-Dienste ist die Vereinbarung sinnvoll.

Interessant für Streamingdienste

Service-Provider können nun die Rechte für die betreffenden Künstler zentral bei der GEMA für ganz Europa erwerben. Nach Angaben der GEMA ist das neue Angebot besonders für digitale Musikdienste, die grenzüberschreitend arbeiten, interessant. BMG-CEO Hartwig Masuch betonte, die Kooperation mit der GEMA sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und erleichtere die Abrechnung.

Die Bertelsmann-Tochter BMG hat in den letzten vier Jahren viele Verlage übernommen und vertritt inzwischen die Rechte für mehr als eine Million Songs. BMG ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit dem amerikanischen Finanzinvestor KKR und gilt als viertgrößter Musikverlag weltweit. Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA vertritt eigenen Angaben zufolge in Deutschland die Rechte von mehr als 64.000 Mitgliedern und zwei Millionen Rechteinhabern weltweit.

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