Die Grünen-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Informationszugangsrechtes im Grundgesetz in den Bundestag eingebracht. Unter dem Motto Informationsfreiheit 2.0 wollen die Grünen das Recht auf Zugang zu Informationen im Grundgesetz verankert wissen.
Zugang zu Informationen öffentlich handelnder Stellen

Dazu soll nach Meinung der Partei ein weiterer Absatz in den Artikel 5 des Grundgesetzes eingefügt werden. Dieser sollte das Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher und nicht öffentlicher Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, enthalten. Die Grünen betonen in ihrem Entwurf, Transparenz und der Zugang zu Informationen sei für die Bürgerinnen und Bürger eine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an einem demokratischen Rechtsstaat. Mit dem neuen Gesetz solle gewährleistet werden, dass jeder Zugang zu Informationen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen, soweit diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen würden, erhalte.
Nach Ansicht der Grünen besteht aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage nur ein Abwehrrecht gegen die Beeinträchtigung des Zugangs zu öffentlichen Informationen. Der Anspruch auf den Zugang zu den Informationen sei bisher jedoch nicht gegeben. In anderen Ländern wie Belgien Finnland oder Schweden ist das Recht auf Informationszugang bereits gesetzlich verankert.
Moderner und transparenter Rechtsstaat
Mit der Gesetzesänderung würde nach Ansicht der Grünen auch das Recht erweitert, Einsicht in Informationen von Privatpersonen oder Unternehmen zu nehmen, die beispielsweise unverzichtbare Grundnahrungsmittel anböten oder Industrieanlagen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt betrieben. Durch die Änderung des Gesetzes würde eine Transparenz des modernen Rechtsstaats erreicht und die Öffentlichkeit könne die handelnden Stellen besser kontrollieren.

