Aktuellen Medienberichten zufolge hat der Hauptangeklagte im Fall des illegalen Streamingportals kino.to ein Geständnis abgelegt. Damit wird seine Haftstrafe unter fünf Jahren bleiben. Das berichtet unter anderem die “Welt Online.”
Angeklagter bedauert die Urheberrechtsverletzungen

Um das Strafverfahren abzukürzen hatte die Strafkammer die Vereinbarung vorgeschlagen. Es wird berichtet, die Strafe solle maximal vier Jahre und zehn Monate betragen. Der Hauptangeklagte Dirk B. aus Leipzig hatte die illegale Plattform im Jahr 2008 ins Netz gebracht. Mehr als 135.000 Filme waren auf dem Portal verfügbar In seinem Geständnis bedauerte der Angeklagte die umfangreichen Urheberrechtsverletzungen. Angeblich sei ihm erst im Laufe der Zeit klar geworden, dass er mit seinem Portal gegen geltendes Recht verstoßen habe. Ihm sei angeblich nicht bewusst gewesen, dass der Betrieb von kino.to strafbar sein könne.
Vorstrafe aus 2004
Insgesamt soll der Hauptangeklagte rund 6,6 Millionen Euro eingenommen haben. Diese kamen vor allem durch Werbung zustande. Die GVU, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, berichtet, der Angeklagte sei bereits einschlägig vorbestraft. Im Jahr 2004 wurde er wegen des von ihm betriebenen Portals Saugstube zu einer Geldstrafe verurteilt. Die GVU verfolgt Urheberrechtsverletzungen im Netz konsequent und teilte bereits Ende April mit, dass im vergangenen Jahr 473 neue Ermittlungen in diesem Zusammenhang aufgenommen wurden.

