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Haupttäter von kino.to zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

News Rechtliches // Matthias // 15. Juni 2012

Die Wirtschaftsstrafkammer des Amtsgerichtes Leipzig hat den Kopf des illegalen Streaming-Portals kino.to zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Darüber hinaus muss der verurteilte Dirk B. aus seinem mit dem Portal verdienten Vermögen 3,7 Millionen Euro an dem Staat zahlen.

Deal mit dem Gericht

Nachdem der Beklagte sich zuvor mit dem Gericht auf einen Deal eingelassen hatte, war eine Haftstrafe in dieser Höhe bereits erwartet worden. Er legte ein umfassendes Geständnis ab, im Gegenzug sicherten die Richter ihm zu, dass die Strafe nicht über vier Jahren und zehn Monaten liegen würde. Der zuständige Staatsanwalt hatte eine Haftzeit in dieser Höhe gefordert und betont, dass es sich bei dem Portal um die schwersten Urheberrechtsverletzungen handelte, die es in Deutschland bis dato gegeben habe. Das berichtet unter anderem der Mitteldeutsche Rundfunk. Der Anwalt des Beklagten hatte erläutert, dem Täter sei nicht bewusst gewesen, dass seine “Grundidee” strafbar sei. Selbst vor dem Hintergrund, dass er bereits wegen eines ähnlichen Projektes wie kino.to zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, war ihm dies angeblich nicht klar.

User haben nichts zu befürchten

Der MDR berichtet weiterhin, die Nutzer des kino.to-Portals müssten nicht mit einer Strafe rechnen. Eine Prozessbeobachterin teilte mit, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen GVU habe nicht vor, gegen die Nutzer des illegalen Streamingportals rechtliche Schritte einzuleiten.

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