Die Entscheidung über die Auslieferung des in Neuseeland festgenommenen Megaupload-Betreibers Kim Schmitz an die US-Behörden wird frühestens im März des nächsten Jahres getroffen werden.
Entscheidung frühestens im März nächsten Jahres

Einem Bericht des “New Zealand Herald” zufolge liegt das vor allem an juristischen Streitigkeiten und Unklarheiten. Unter anderem soll der von der Polizei verwendete Durchsuchungsbefehl für die Villa des Beschuldigten nicht rechtmäßig gewesen sein. Außerdem soll das ermittelnde FBI sich die Daten gesetzwidrig angeeignet haben. Aktuell geht man davon aus, dass eine Entscheidung über die Auslieferung frühestens Ende März 2013 erfolgen wird. Zunächst sollte das Verfahren bereits im August dieses Jahres beginnen. Schmitz bestreitet die Vorwürfe der US-Behörden und wehrt sich mit allen Mitteln gegen eine Auslieferung an die US-Behörden.
Betrug und Urheberrechtsverletzungen
Die neuseeländische Justiz hatte den Betreiber der illegalen Megaupload-Plattform nach einer vierwöchigen Inhaftierung gegen die Zahlung einer Kaution unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Gemeinsam mit seiner Familie hält sich Schmitz seitdem auf seinem Anwesen in der Nähe von Auckland auf. Die US-Justiz wirft Schmitz vor, mit der von ihm betriebenen Plattform den Rechteinhabern der illegal bereitgestellten Filme und Musikstücke Schäden in Höhe von einer halben Milliarde US-Dollar zugefügt zu haben. Anfang März hatte die US-Justiz die Auslieferung Schmitz beantragt um ihn wegen Betrugs und Urheberrechtsverletzungen vor Gericht zu stellen.
