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Ab 1.8. gilt “Button-Lösung” für Online-Händler

News // Johanna // 18. Juli 2012

Ab 01.08.2012 tritt die sogenannte “Button-Lösung” in Kraft, mit der Online-Händler Verbrauchern bei einem Bestellvorgang im Internet eine größere Transparenz bieten müssen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft, BVDW, hat daher einige Empfehlungen für Onlineshop-Betreiber zusammengestellt.

Exakte Informationen für den Kunden

Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben muss der Verbraucher künftig genau darauf hingewiesen werden, dass er mit einem Klick eine Verpflichtung eingeht. Ein Button mit dem Hinweis “bestellen” ist dann nicht mehr ausreichend, Formulierungen wie “kostenpflichtig bestellen” sind ab dem genannten Termin erforderlich. Eine Änderung des Bestellbuttons allein ist aber nicht ausreichend, der Kunde muss übersichtlich und detailliert über das von ihm erworbene Produkt informiert werden. Bei Verträgen muss die Angabe der Mindestlaufzeit erfolgen, auch der Gesamtpreis sowie zusätzlich anfallende Kosten wie Liefer- oder Versandkosten müssen exakt aufgeführt werden. Unter einer Auflistung der genannten Punkte kann der Kunde sich mit einem Klick mit der Bestellung einverstanden erklären. Unterhalb des Buttons dürfen sich keine weiteren Informationen mehr befinden.

Schnelle Umsetzung erforderlich

Der BVDW weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass eine schnelle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist. Halten sich Shop-Betreiber nicht an die neuen Bestimmungen, so müssen sie mit Abmahnungen der Konkurrenz rechnen. Online-Händler können sich über den BVDW kostenfrei über die neuen Vorgaben informieren.

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