Die Telekommunikationsanbieter speichern viel zu viele Nutzerdaten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass die Provider jedoch auch Bewegungsprofile ihrer User abspeichern.
Nur abrechnungsrelevante Daten speichern

Eigentlich dürfen die Unternehmen die Verbindungsdaten speichern, die zur Abrechnung notwendig sind. Auch für die Behebung technischer Fehler ist eine Datenspeicherung zulässig. Nun teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband mit, die Provider würden auch die Funkzellendaten der Handynutzer abspeichern, so dass sich daraus ein komplettes Bewegungsprofil des einzelnen erstellen ließe. Dabei unterscheiden die Provider nach Angaben der Verbraucherschützer nicht mehr, ob es sich um abrechnungsrelevante Daten handelt oder nicht.
Speicherung eingehender Anrufe
Neben den Funkzellendaten speichern viele Unternehmen auch Daten zu eingehenden Anrufe und Nachrichten, diese sind jedoch zur Erstellung einer Abrechnung gar nicht notwendig. Die Verbraucherschützer monieren, dass auch Anrufe bei kostenpflichtigen Nummern abgespeichert würde. Die Deutsche Telekom hat auf eine Anfrage der Bundesnetzagentur hin bestätigt, auch erfolglose Anrufversucher zu speichern.
Nachfrage beim Provider
Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat jeder Nutzer ein Recht darauf, bei den Anbietern Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten. Wer eine Anfrage an seinen Provider stellen möchte, sollte darin abfragen, wie das Telekommunikationsunternehmen sich bei der Speicherung der Bewegungsdaten, der erfolglosen Anrufversuche und den kostenlosen Rufnummern verhält. Die Verbraucherschützer teilen mit, dass die Anfragen bei den Anbietern nicht immer zum Erfolg führten, insgesamt aber den Druck auf die Provider erhöhen würden.

