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Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt E-Plus ab

News Rechtliches // Matthias // 9. August 2012

Der Mobilfunkprovider E-Plus hat eine Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, vzbv, erhalten. Bisher hat der Anbieter es nicht geschafft die seit Mai vorgeschrieben Drittanbietersperre umzusetzen.

Schutz vor ungewollten kostenpflichtigen Abos

Die Provider sind verpflichtet, ihre Kunden vor dem Abschluss eines ungewollten kostenpflichtigen Abos zu schützen. Sofern der Verbraucher es fordert, müssen die Provider daher eine Sperre für die Leistungen Dritter einrichten. Bei E-Plus ist die Umsetzung dieser Sperrfunktion bisher nicht erfolgt. Nun hat das Unternehmen eine Abmahnung der Verbraucherschützer erhalten und wurde aufgefordert, die Sperrfunktion bis zum 10. Auguste einzurichten. Der vzbv hat im vorliegenden Fall auch die Bundesnetzagentur um Unterstützung gebeten.

Änderung seit Mai in Kraft

Seit dem 10. Mai ist die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Mit der Drittanbietersperre will der Gesetzgeber vermeiden, dass Nutzer unbeabsichtigt Abos beispielsweise für Gewinnspiele oder auch Klingeltöne abschließt. Aufgrund der Sachlage waren sich die Kunden häufig nicht bewusst, ein Abo abzuschließen und es kam immer wieder zu Differenzen mit den Anbietern.

Seit der Novellierung haben Kunden das Recht, diese Dienste Dritter kostenfrei bei ihrem Provider sperren zu lassen. Nachdem es zunächst nur bei einigen Anbietern diese Möglichkeit gegeben hatte, haben sich die Verbraucherschützer dafür eingesetzt, jedem Kunden diese Option zur Verfügung zu stellen.

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