Der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv hat App-Store-Betreiber unter die Lupe genommen. Dabei konnten einige App Vertriebsportale den Test nicht bestehen und erhielten wegen undurchsichtiger Vertragsbedingungen Abmahnungen von den Verbraucherschützern.
Zehn Anbieter wurden abgemahnt

Screenshot von Google Play, dem Appstore von Google
Insgesamt zehn App-Stores wurden abgemahnt, unter ihnen Apples iTunes, Microsoft, Samsung, Google und Nokia. Dabei kritisierten die Verbraucherschützer besonders die Vertragsbedingungen der Anbieter, die in den meisten Fällen viel zu lang sind. Durch den Umfang der Bedingungen könnten die User kaum den gesamten Inhalt wahrnehmen und begreifen, so die Verbraucherschützer. Die Vertragsbedingungen im iTunes-Store von Apple sind beispielsweise nach Angaben des vzbv 21 DIN A4 Seiten lang.
Erhebung personenbezogener Daten ohne Zustimmung
Darüber hinaus bemängelten die Verbraucherschützer die Erhebung personenbezogener Nutzerdaten. Eine Einwilligung der User erfolgt in der Regel nicht, die erhobenen Daten werden nach Angaben des vzbv weiterverarbeitet, ohne dass eine Zustimmung der Nutzer erfolgt sei.
Auch an den Formulierungen der Vertragsbedingungen nahmen die Verbraucherzentralen Anstoß. Vor allem durch die Verwendung von Begriffen wie “möglicherweise” oder “gegebenenfalls” würden die Rechte der Nutzer eingeschränkt.
Kein Impressum
Die Prüfung ergab weiterhin, dass einige Anbieter komplett auf ein Impressum verzichteten. So konnten die Verbraucherschützer bei Microsoft, Google und Nokia keine Angaben zum Unternehmen auf den entsprechenden Seiten finden. Diese Angaben sind für Verbraucher wichtig, um bei eventuellen Unstimmigkeiten mit dem jeweiligen Anbieter in Kontakt treten zu können.

