Die Akzeptanz bei Bußgeldern gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet nimmt zu. Das geht aus einer Studie der Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen GVU, dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Bundesverband der Musikindustrie hervor.
Bußgeld als angemessene Strafe

Im Rahmen der Studie ergab sich, dass drei Viertel aller Deutschen die Zahlung eines Bußgeldes beim Angebot illegaler Inhalte zum Download im Netz als angemessene Strafe ansehen. 53 Prozent aller Befragten gaben an, Bußgelder gegen Nutzer, die unrechtmäßig Inhalte aus dem Netz laden, seien adäquat. Mit einem Anteil von 57 Prozent geht mehr als die Hälfte der Deutschen davon aus, dass mit einem Warnhinweismodell präventiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgegangen werden kann.
Mangelnde Bereitschaft für Inhalte zu zahlen
Desweiteren ergibt sich aus der aktuellen Studie, dass immer mehr Inhalte direkt aus dem Netz konsumiert werden. Neben den bisher üblichen Downloads werden dabei auch zunehmend Streamingangebote von den Verbrauchern genutzt. Es wurde ermittelt, dass im letzten Jahr 22,1 Millionen Menschen Online-Inhalte wie Musik, Filme oder E-Books genutzt haben. Gegenüber den Vorjahreswerten bedeutet dies eine Steigerung um 11 Prozent. Dabei wurden vor allem Streaming-Plattformen wie YouTube oder Mediatheken genutzt. Auch illegale Streamingportale wurden von 41 Prozent der Nutzer aufgesucht.
Nach Angaben der GVU verwendeten insgesamt 2,5 Millionen User diese Quellen um Medieninhalte aus dem Netz zu konsumieren. Nach Ansicht des GVU-Geschäftsführers Dr. Matthias Leonardy ist das vor allem auf die mangelnde Bereitschaft der User, für die Inhalte zu zahlen, zurückzuführen. Den Nutzern ist durchaus bewusst, dass viele Angebote im Netz illegale sind, trotzdem nutzen sie diese.

