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Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht im Netz

News Rechtliches // David // 30. August 2012

Nach einem Beschluss der Bundesregierung sollen Internet-Suchmaschinen in Zukunft Lizenzgebühren an Verlage zahlen, wenn sie Presseartikel im Netz bereitstellen. Doch die Verabschiedung des Leistungsschutzrechtes stieß auf breite Kritik auch in den Reihen der Regierungskoalition.

Blogger und private Nutzer müssen nicht zahlen

Das neue Gesetz sieht vor, die Verlage an den Einkünften der Suchmaschinen teilhaben zu lassen. Damit soll vor allem vermieden werden, dass dritte Nutzer auf das geistige Eigentum der Presseverlage zurückgreifen um daran zu verdienen. Das Verlinken eines Textes ist damit nicht gemeint. Es geht vor allem um die Veröffentlichung von kurzen Textpassagen, die beispielsweise Google bei der Veröffentlichung von Nachrichten nutzt. Blogger und private Nutzer sollen nicht betroffen sein und werden von einer Zahlungspflicht verschont.

Google spricht von einem “schwarzen Tag”

Google-Sprecher Kay Overbeck erklärte einem Bericht der “Welt” zufolge, die Änderung sei ein “schwarzer Tag” für das Internet in Deutschland, denn die Konsequenzen wären für jeden Nutzer spürbar. Eine Suchmaschinensuche würde aufgrund der neuen Vorgaben massiv gestört. Overbeck betonte, der Eingriff sei weltweit beispiellos.

Auch der Branchenverband Bitkom kritisierte die Entscheidung der Bundesregierung und geht davon aus, dass der Gesetzesentwurf innovative Jung-Unternehmer abschrecken könne. Diese würden vom deutschen Recht abgeschreckt. Kritik gab es auch seitens der Jungen Union, die den Entwurf als einen Angriff auf die “freiheitliche und marktwirtschaftliche” Gestaltung des Internets bezeichnete.

Die Zeitungsverleger zeigten sich hingegen mit dem Gesetzesentwurf zufrieden und befürworten die Entscheidung, den Internet-Journalismus auf eine sichere Basis zu stellen.

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