Vor einigen Tagen hat die Bundesnetzagentur einen Leitfaden zur Verlegung von Glasfaserkabeln veröffentlicht. Darin geht es vor allem um die Kooperation von Telekommunikationsunternehmen und örtlichen Energieversorgern. Der Verband kommunaler Unternehmen VKU hat nun enttäuscht auf die Vorgaben der Bundesbehörde reagiert.

Bundesnetzagentur behindert Breitbandausbau
In einer Pressemitteilung des VKU beton der Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck, der Leitfaden behindere den Breitbandaus mehr, als dass er fördere. Er forderte vor allem unbürokratische Regelungen, damit ein flächendeckender Ausbau vorangetrieben werden könnte.
Bürokratische Hürden
Arbeiten ein Energieversorger und ein Telekommunikationsunternehmen im Bereich des Breitbandausbaus zusammen, so gibt es nach Ansicht des VKU zu viele bürokratische Hürden zu überwinden. Vor allem die exakte Abrechnung der einzelnen Baumaßnahmen stößt auf Kritik. Nach Angaben des VKU würde eine pauschale Kostenanerkennung die Maßnahmen deutlich vereinfachen und für einen Investitionsschub sorgen. Auch ein aufwändiges Ausschreibungsverfahren sorge für eine Behinderung des schnellen Ausbaus.
Der VKU bemängelt, der Leitfaden stelle nun Anforderungen an die Energieanbieter, die über die die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes übertreffen würden. Reck kritisiert, dass offenbar die Stromversorger die Rolle der Bundesnetzagentur übernehmen sollten.
Energielieferanten als Vorreiter
Der VKU sieht die Energieversorger als Vorreiter beim Glasfaserausbau und betont, sie könnten diese Rolle weiterhin nur wahrnehmen, wenn sie nicht durch weitere bürokratische Hürden noch behindert würden.

