Zum 1. September tritt die neue Übergangsregelung für kostenlose Warteschleifen in Kraft. Darauf weist die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung hin. Mit der neuen Regelung will der Gesetzgeber Verbraucher, die längere Zeit in einer Warteschleife warten müssen, vor zu hohen Kosten schützen.
Verstöße werden geahndet

Übergangsregelung für Warteschleifen
tritt in Kraft
Ab dem 1. September dürfen bei Sonderrufnummern nur noch kostenpflichtige Warteschleifen verwendet werden, wenn ein Festpreis für den Anruf gilt oder die ersten zwei Minuten des Anrufs kostenlos sind. Bundesnetzagentur-Präsident geht davon aus, dass die Unternehmen die Regelungen umsetzen. Für die Nichteinhaltung kündigte er Bußgelder an. Dabei ist die Bundesbehörde eigenen Angaben zufolge jedoch auf die Unterstützung durch die Verbraucher angewiesen. Für Betroffene hat die Bundesnetzagentur eine Mailadresse eingerichtet, unter der Verstöße gemeldet werden können.
Endgültige Regelung ab 2013
Am 1. Juni 2013 wird die Übergangsregelung durch die endgültige Regelung abgelöst. Zu diesem Termin dürfen Warteschleifen bei Sondernummern nur genutzt werden, wenn für den Anruf ein Festpreis vereinbart wurde. Zu diesem Termin müssen auch Warteschleifen, die nachträglich entstehen, kostenlos sein. Das kann der Fall sein, wenn der Verbraucher zunächst mit einem Sachbearbeiter gesprochen hat und aufgrund der Bearbeitung eine erneute Wartezeit entsteht.
Für ortsgebundene Rufnummern oder herkömmliche Mobilfunkrufnummern gilt die Regelung nicht. In diesen Fällen können die Warteschleifen nach Angaben der Bundesnetzagentur weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.


