Bei Abschluss eines DSL-Vertrages verlangen viele Provider den Kauf eines vom Anbieter vorgegebenen Routers. Das Vorgehen der Provider ist in diesen Fällen jedoch gesetzeswidrig. Darauf weist die Zeitschrift “PC-Welt” in der neuesten Ausgabe hin.
Bundesnetzagentur prüft derzeit

Router AVM FRITZBox 7270, Bild: AVM
Im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen wird Verbrauchern grundsätzlich das Recht auf eine freie Wahl des Gerätes zugesichert. Wichtig ist nur, dass der Router die technischen Voraussetzungen erfüllt. Inzwischen führt die Bundesnetzagentur bei einigen Anbietern Untersuchungen zu der Praxis durch. Die Bundesbehörde geht nicht davon aus, dass die Kombination von Router und Anschluss gesetzeswidrig ist. Wenn Anbieter aber die Zugangsdaten nicht herausgeben, um den Anschluss anderer Geräte zu unterbinden, so könnte das ein Verstoß gegen das Gesetz sein. Wann mit einer abschließenden Entscheidung zu der Problematik zu rechnen ist, ist bisher noch unklar.
Anbieter wollen Kosten senken
Wird ein bestimmter Router mitgeliefert, so erhalten die Kunden häufig nur einen Installationscode zu Einrichtung des Gerätes. In der Regel verläuft die vorgegebene Installation sehr einfach und innerhalb kürzester Zeit. Sollen aber weitere individuelle Einstellungen am Router vorgenommen werden, so erhalten die Nutzer keine weiteren Zugangsdaten zu den Geräten. Häufig drohen die Provider Kunden, die die Daten aus dem Router auslesen sogar mit rechtlichen Konsequenzen. Die Zeitschrift vermutet, dass mit der automatischen Konfiguration die Support-Kosten gesenkt werden sollen.
