Vor rund zwei Jahren trat in Frankreich das umstrittene Gesetz gegen Raubkopierer in Kraft. Nun hat ein Gericht erstmals einen wiederholten Urheberrechtsverletzer zu einer Strafe von 150 Euro verurteilt.
Nach zwei Verwarnungen Geldbuße von 150 Euro

Der 39 Jahre alte Mann soll Lieder der Künstlerin Rihanna über seinen Internetanschluss illegal geladen haben. Nachdem er vorher bereits verwarnt wurde, wurde er nun zu einer Strafe von 150 Euro verdonnert. Die französische Nachrichtenagentur AFP berichtet, der Mann habe betont, er selbst kenne sich im Internet nicht aus und die Lieder sollen von seiner Frau aus dem Netz geladen worden sein. Da der Anschluss auf seinen Namen läuft, habe er die Strafe erhalten.
Vor gut zwei Jahren wurde in Frankreich das kontrovers diskutierte Hadopi-Verfahren eingesetzt. Dabei erhalten Urheberrechtsverletzer zunächst zwei Warnhinweise, wenn illegale Urheberrechtsverletzungen festgestellt werden. Kommt es zu einer dritten Verwarnung, so können Geldstrafe oder die Sperrung des Internetanschlusses folgen. Kritiker sehen in der Praxis vor allem einen dauerhaften Eingriff in die Informationsfreiheit.
Zufriedenstellende Zahlen
In der vergangenen Woche hatte die Behörde mitgeteilt, bisher 1,15 Millionen Warnhinweise verschickt zu haben. Von den Gemahnten erhielten rund 100.000 eine weitere Mahnung, bei 340 Internetnutzern kam es zum letzten Schritt. Vor Gericht landeten nach Hadopi-Angaben lediglich 14 Fälle. Mireille Imbert-Quarette, Präsidentin der Organisation zeigte sich angesichts der Zahlen zufrieden und betonte, dass dreistufige Warnmodell zeige Wirkung. Seit Einführung der Internetsperren sind die Besuche der illegalen Downloadportale um 35 Prozent zurückgegangen.

