Das Bundeskabinett hat das E-Government-Gesetz beschlossen. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, ihre Behördenangelegenheiten künftig auch online zu erledigen.
Grundlegende Modernisierung der Verwaltung
In einem Artikel des “Behörden Spiegels” heißt es, die Verwaltung solle grundlegend modernisiert werden. De-Mail und der neue Personalausweis sollen zur Identifizierung genutzt werden können. In dem Gesetzesentwurf ist daher die Verpflichtung des Bundes enthalten, De-Mail und die eID-Funktionen des neuen Personalausweises anzubieten. Weitere technische Lösungen wie der E-Post-Brief der Post sind nicht vorgesehen. Darüber hinaus sollen Daten künftig in einem maschinenlesbaren Format verwendet werden. Die öffentliche Bekanntmachung kann künftig auch über das Internet erfolgen, wo sie für jeden abrufbar bereitgestellt werden muss.
Elektronische Aktenführung
Darüber hinaus sollen Behörden dazu übergehen, eine elektronische Akte zu führen. Die elektronische Führung wird ausdrücklich erlaubt und Behörden sollen nach den Vorgaben des Gesetzes sukzessive diese Form der Aktenführung einführen. Dabei sollen Verwaltungsabläufe möglichst optimiert werden und effizient gestaltet werden.
Langfristige Kostenersparnis
Nach Angaben des “Behörden Spiegels” werden die Kosten für die Umsetzung des neuen E-Government-Gesetzes bei 687 Euro liegen. Durch eine Steigerung der Effizienz kann nach Angaben des Bundes aber über einen längeren Zeitraum eine Ersparnis erreicht werden, so dass sich die Investitionen in die neuen Abläufe langfristig rechnen.
Das Gesetz muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren, bevor es endgültig in Kraft treten kann.
