Aufgrund fehlender Preisangaben geht die Bundesnetzagentur gegen einen Call-by-Call-Anbieter vor. Aus einer Pressemitteilung der Bundesbehörde geht hervor, dass der Anbieter des Dienstes mit der Vorwahl 01063 für die Zeit zwischen dem 1. August und dem 11. September 2012 keine Rechnungen stellen darf.
Keine korrekten Preisangaben

Die Bundesnetzagentur hat eigenen Angaben zufolge in mehreren Testanrufen festgestellt, dass der Betreiber keine korrekten Preisangaben gemacht habe. Call-by-Call-Dienste müssen seit dem 1. August zu Beginn des Gesprächs den Bruttopreis angeben. Diese Ansage sowie drei weitere Sekunden müssen für den Anrufer kostenlos sein. Darüber hinaus muss der Anrufer über den Zeitpunkt informiert werden, ab dem das Gespräch kostenpflichtig geführt wird. Mit dieser Verfahrensweise will die Bundesbehörde sicherstellen, dass der Anrufer ausreichend Gelegenheit hat, sich zu entscheiden, ob der Anruf zu den genannten Konditionen durchgeführt werden soll.
Rechnungslegungsverbot für betroffenen Zeitraum
Den Vorgaben der Bundesnetzagentur kommt der Betreiber des Dienstes 01063 erst seit dem 12. September nach. Die Behörde hat für den vorhergehenden Zeitraum ein Rechnungslegungsverbot ausgesprochen, offene Forderungen dürfen nicht eingezogen werden. Kunden, die bereits gezahlt haben, können diese Beträge zurückfordern. Die Netzagentur empfiehlt, in diesen Fällen mit Hilfe eines Anwalts oder der Verbraucherzentralen bereits gezahlte Beträge anzufordern.
Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann betont, der Verbraucher habe nach dem Gesetz einen Anspruch auf Preistransparenz. Er kündigte ein hartes Durchgreifen der Behörde zum Schutz der Verbraucher an.


