Internetanbieter.info
Infos, Tarife, Aktuelles und Ratgeber rund um das Internet
Menü
Menu 
  • Startseite
  • News
  • Ratgeber
  • DSL Speedtest
  • Startseite
  • News
  • DSL-Vergleich
  • LTE Vergleich
  • Mobiles Internet
  • Anbieter ohne Mindestlaufzeit

Ähnliche News

Millionenverluste durch kostenlose WarteschleifenMillionenverluste durch kostenlose Warteschleifen
Bundesnetzagentur will Transparenz von Breitbandanschlüssen fördernBundesnetzagentur will Transparenz von Breitbandanschlüssen fördern
DVTM kritisiert mangelnde Vorbildfunktion des StaatesDVTM kritisiert mangelnde Vorbildfunktion des Staates
Ingenieure kritisieren schleppende Bearbeitung der BundesnetzagenturIngenieure kritisieren schleppende Bearbeitung der Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur informiert über mögliche Bereitstellung von FrequenzenBundesnetzagentur informiert über mögliche Bereitstellung von Frequenzen

Bundesnetzagentur greift gegen Call-by-Call-Anbieter durch

News // Johanna // 20. September 2012

Aufgrund fehlender Preisangaben geht die Bundesnetzagentur gegen einen Call-by-Call-Anbieter vor. Aus einer Pressemitteilung der Bundesbehörde geht hervor, dass der Anbieter des Dienstes mit der Vorwahl 01063 für die Zeit zwischen dem 1. August und dem 11. September 2012 keine Rechnungen stellen darf.

Keine korrekten Preisangaben

Die Bundesnetzagentur hat eigenen Angaben zufolge in mehreren Testanrufen festgestellt, dass der Betreiber keine korrekten Preisangaben gemacht habe. Call-by-Call-Dienste müssen seit dem 1. August zu Beginn des Gesprächs den Bruttopreis angeben. Diese Ansage sowie drei weitere Sekunden müssen für den Anrufer kostenlos sein. Darüber hinaus muss der Anrufer über den Zeitpunkt informiert werden, ab dem das Gespräch kostenpflichtig geführt wird. Mit dieser Verfahrensweise will die Bundesbehörde sicherstellen, dass der Anrufer ausreichend Gelegenheit hat, sich zu entscheiden, ob der Anruf zu den genannten Konditionen durchgeführt werden soll.

Rechnungslegungsverbot für betroffenen Zeitraum

Den Vorgaben der Bundesnetzagentur kommt der Betreiber des Dienstes 01063 erst seit dem 12. September nach. Die Behörde hat für den vorhergehenden Zeitraum ein Rechnungslegungsverbot ausgesprochen, offene Forderungen dürfen nicht eingezogen werden. Kunden, die bereits gezahlt haben, können diese Beträge zurückfordern. Die Netzagentur empfiehlt, in diesen Fällen mit Hilfe eines Anwalts oder der Verbraucherzentralen bereits gezahlte Beträge anzufordern.

Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann betont, der Verbraucher habe nach dem Gesetz einen Anspruch auf Preistransparenz. Er kündigte ein hartes Durchgreifen der Behörde zum Schutz der Verbraucher an.

Ähnliche Artikel

Übergangsregelung für Warteschleifen tritt in KraftÜbergangsregelung für Warteschleifen tritt in Kraft

Zum 1. September tritt die neue Übergangsregelung für kostenlose Warteschleifen in Kraft

Bundesnetzagentur mit Teilnahme an Breitbandtest zufriedenBundesnetzagentur mit Teilnahme an Breitbandtest zufrieden

Vor zwei Monaten hat die Bundesnetzagentur eine bundesweite Messkampagne zu Geschwindigkeiten von Breitbandanschlüssen gestartet.

Bundesnetzagentur vergibt neue Service-RufnummernBundesnetzagentur vergibt neue Service-Rufnummern

Im Zuge der Einführung der kostenlosen Warteschleifen startet die Bundesnetzagentur die Vergabe von neuen Service-Rufnummern.

Suchen
Teilen macht glücklich
Wissenswertes
  • DSL Speedtest
  • DSL Lexikon
  • Ihre IP
  • Joomla! Extensions
Kontakt
  • Wir auf Facebook
  • Wir auf Google Plus
  • Unser Team
  • Impressum
© 2013 - Bundesnetzagentur greift gegen Call-by-Call-Anbieter durch - internetanbieter.info