Fast alle Mobilfunkbetreiber werben mit Flatrate-Angeboten für ihre Produkte. Doch nicht jeder dieser Tarife garantiert unbegrenztes telefonieren, simsen und surfen im Internet. Die Verbraucherzentrale ist nun gegen die irreführende Werbung vorgegangen.
Mobilfunkbetreiber zeigen sich einsichtig

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine einstweilige Verfügung gegen die Flatrate-Lüge erreicht. Damit wird den Mobilfunkanbietern untersagt, ihre Produkte mit irreführender Werbung zu präsentieren. Die Anbieter von Flatrates müssen entweder ihre Tarife anpassen oder sie dürfen künftig das Wort “Flatrate” nicht mehr benutzen, so lange diese Bedingung im Tarif nicht erfüllt ist.
1&1 ist eines der ersten Unternehmen, die einen ihrer Tarife entsprechend dieser Vorgaben ändert. Das Unternehmen hatte zuvor eine SMS-Flatrate angeboten, mit der man nur 1000 SMS pro Monat kostenlos verschicken konnte. Jede weitere SMS wurde neben den Monatsgebühren einzeln berechnet. Deshalb darf 1&1 nicht mehr mit der Bezeichnung “SMS-Flat” werben.
Die Medion AG geht den gleichen Weg und streicht die Bezeichnungen “All-in Flat 2.000″ sowie “Die Flatrate in alle Netze” aus ihrer Werbung. Mit diesen ursprünglich als Flatrate beworbenen Tarifen konnte der Verbraucher nicht in alle Netze kostenlos telefonieren. Auch Vodafone passt seine Angebote an. Statt die Bezeichnung zu ändern, wandelt das Unternehmen die Tarife unter dem Namen o.tel.o in wirkliche Flatrates um.
Mi Flatrate beworbene Tarife sollen künftig wirklich unbegrenztes telefonieren in alle Netze, unbegrenztes simsen und surfen garantieren. Zuvor mussten Verbraucher das Kleingedruckte lesen oder eine lange Rechnung im Kauf nehmen, um die Flatrate-Lüge zu entlarven.
