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GEZ für Internet rechtens

News // David // 4. Oktober 2012

Rundfunkgebühren für internetfähige Computer sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Urteil kam das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das damit zugleich eine Klage eines Anwalts abwies, der argumentiert hatte, er nutze einen Rechner in der Kanzlei ausschließlich für Online-Kommunikation, nicht jedoch, um damit Rundfunksendungen zu empfangen.

Durch die Rundfunkgebühren für den Rechner werde er in seiner Informationsfreiheit verletzt, in seiner beruflichen Tätigkeit behindert und zudem verstoße die Gebühr gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, da nicht jeder Computer gebührenpflichtig sei.

Das Urteil der Verfassungsrichter

Das Gericht erkannte, dass die Informationsbeschaffung durch die Gebühren erschwert werde, sah aber keinen unüberbrückbaren Eingriff in die Informationsfreiheit. Zugleich sei die Erschwerung verfassungsrechtlich dadurch gerechtfertigt, dass die Gebühren helfen würden, die freie Presselandschaft zu erhalten und damit eines der wichtigsten Grundrechte überhaupt zu gewährleisten. Ein Eingriff in die freie Berufsausübung des Anwalts liege ebenfalls nicht vor, denn dessen Tätigkeit hänge nicht zwangsläufig von einem internetfähigen Computer ab. Zudem sei auch der monierte Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz zurückzuweisen, schließlich müssten alle Computer mit Internetanschluss die entsprechende Rundfunkgebühr bezahlen.

Ein Urteil mit kurzer Dauer

Das Urteil des Verfassungsgerichts stellt den Endpunkt langjähriger Rechtsstreits dar, die es überall in der Bundesrepublik gab. Die Vorinstanzen waren dabei immer wieder zu komplett unterschiedlichen Richtersprüchen gekommen. Dennoch ist es wohl kein Urteil von langer Dauer. Im kommenden Jahr wird die bisherige GEZ-Gebühr durch die allgemeine Rundfunkgebühr ersetzt, die jeden Haushalt zu einer monatlichen Zahlung von 17,98 Euro verpflichtet, ganz egal, welche Geräte tatsächlich in dem Hausstand vorhanden sind. Auch gegen die Neuregelung sind schon jetzt Dutzende Klagen anhängig, die vermutlich in letzter Instanz ebenfalls vom Verfassungsgericht entschieden werden müssen.

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