Mit dem Samsung Galaxy Note 2 präsentiert sich seit wenigen Tagen ein neues Highlight in Sachen mobiler Devices auf dem deutschen Markt. Allerdings müssen deutsche Käufer des Smartphone-Tablets-Mixes vorerst darauf verzichten, das Gerät mit dem vierten Mobilfunkstandard LTE zu nutzen.

Galaxy Note 2, Bild: Samsung
Nachdem es selbst nach dem Start der zweiten Generation des Note noch unklar war, ob LTE genutzt werden kann, bestätigte nun die PR-Abteilung des südkoreanischen Herstellers, dass Long Term Evolution nicht mit dem Samsung Galaxy Note 2 genutzt werden kann. Dabei erklärte der Hersteller noch bei der Vorstellung des Smartlets, dass es sowohl mit 3G als auch mit 4G genutzt werden könne.
Deutsche Telekom mit LTE-Variante ab Mitte November
Allerdings betrifft dies nur die aktuell ausgelieferten Exemplare des Samsung Galaxy Note 2. Denn die Deutsche Telekom hat bereits für Mitte November das Note 2 in der LTE-Fassung angekündigt. Über Twitter bestätigte der Bonner Konzern inzwischen, dass es sich hierbei tatsächlich auch um die LTE-Version des Phablets handelt. Wie viel das riesige Smartphone, oder auch kleine Tablet, dann kosten wird, wurde bislang nicht bekannt.
Widerrufsrecht kann in Anspruch genommen werden
Wer in Zukunft ein Samsung Galaxy Note 2 erwerben will, das per LTE genutzt werden soll, der muss auf die genaue Bezeichnung des Gerätes achten. Denn der Smartphone-Tablet-Mix, der aktuell im Handel erhältlich ist, kommt mit der Bezeichnung GT-N7100 daher. Die LTE-Version, die später folgt, wird die Bezeichnung GT-N7105 tragen. Wer übrigens zu den Käufern der ersten Stunde zählt und das Samsung Galaxy Note 2 wegen dem LTE-Standard erworben hat, dem steht nun natürlich eine Rückgabe des Gerätes mit dem Widerrufsrecht zu. Denn zunächst hatten sämtliche Händler “4G” als Produktmerkmal ausgewiesen, da den Händlern dies so von Samsung kommuniziert wurde.


