Internetanbieter.info
Infos, Tarife, Aktuelles und Ratgeber rund um das Internet
Menü
Menu 
  • Startseite
  • News
  • Ratgeber
  • DSL Speedtest
  • Startseite
  • News
  • DSL-Vergleich
  • LTE Vergleich
  • Mobiles Internet
  • Anbieter ohne Mindestlaufzeit

Ähnliche News

Vodafone zum Großteil mit unrechtmäßigen BedingungenVodafone zum Großteil mit unrechtmäßigen Bedingungen
Die Risiken sozialer Netzwerke
Erneute Kritik der Datenschützer an FacebookErneute Kritik der Datenschützer an Facebook
Mehr Datenschutz im InternetMehr Datenschutz im Internet
Bundesverfassungsgericht will Sicherheit für Anschlussinhaber beim FilesharingBundesverfassungsgericht will Sicherheit für Anschlussinhaber beim Filesharing

Beleidigung im Internet kann den Job kosten

News // Johanna // 11. Oktober 2012

Wer im Internet seinen Chef beleidigt, der muss mit dem Verlust seines Jobs rechnen. Die Kündigung eines Auszubildenden, der im Sozialen Netzwerk Facebook über seinen Vorgesetzten gestänkert hatte, wurde nun vor Gericht bestätigt.

Das Landesarbeitsgericht in Hamm in Nordrhein-Westfalen hat einer Firma aus Bochum Recht gegeben. Dieses Unternehmen hatte dem Auszubildenden fristlos gekündigt, nachdem dieser bei Facebook seinen Chef als Menschenschinder und Ausbeuter bezeichnet hatte.

Landesarbeitsgericht kassiert Urteil des Arbeitsgerichts Bochum

Damit entschieden die Richter in Hamm entgegen der vorherigen Instanz. Denn die Richter des Arbeitsgerichts Bochum hatten zwar die Äußerungen als Beleidigung erkannt, allerdings gaben sie dem Einspruch des Beklagten Recht. Das Facebook-Profil des jungen Mannes lasse darauf schließen, dass es sich um eine unreife Persönlichkeit handele, bei der mangelnde Ernsthaftigkeit gegeben sei. Aus diesem Grunde wären eine Abmahnung sowie ein klärendes Gespräch durchaus ausreichend gewesen.

Dies wiederum wollte das Landesarbeitsgericht so nicht bestätigen. Die Richter urteilten, dass ein 26jähriger Mann durchaus über ausreichend Lebenserfahrung verfüge, um einschätzen zu können, welche Folgen sein Handeln mit sich bringe – so die Einschätzung der Richter in Hamm. Gegen das Urteil kann der junge Mann übrigens keine Revision einlegen. Darüber hinaus muss er auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Gericht: Wortwahl konnte Ehre des Arbeitgebers beschädigen

Wie es im Urteil weiterhin hieß, war die Wortwahl des Azubis geeignet, um die Ehre seines Arbeitgebers beschädigen zu können. Schließlich sei das Internet kein Forum, in dem “man rücksichtlos rumholzen darf”, hieß es weiter. Auch wenn der Auszubildende den Namen des Unternehmens oder aber den seines Chefs nicht direkt genannt habe, müsse sich ein Arbeitgeber ein solches Verhalten nicht gefallen lassen.

Ähnliche Artikel

Bundesverfassungsgericht: Internetfähige Computer erfordern RundfunkgebührBundesverfassungsgericht: Internetfähige Computer erfordern Rundfunkgebühr

Die bestehende Regelung, wonach internetfähige Computer eine Rundfunkgebühr nach sich ziehen, ist rechtens.

Europäischer Gerichtshof: Datenherausgabe bei Urheberrechtsverletzungen ist gesetzeskonformEuropäischer Gerichtshof: Datenherausgabe bei Urheberrechtsverletzungen ist gesetzeskonform

Bei einem Verdacht auf Internet-Piraterie können Provider gezwungen werden, Nutzerdaten herauszugeben, das gab der Europäische Bundesgerichtshof in einer Entscheidung bekannt.

Berliner Gericht erklärt Apple-Datenschutzklauseln für rechtswidrigBerliner Gericht erklärt Apple-Datenschutzklauseln für rechtswidrig

Das Berliner Landgericht hat acht Datenschutzklauseln auf der deutschen Apple-Webseite für rechtswidrig erklärt.

Suchen
Teilen macht glücklich
Wissenswertes
  • DSL Speedtest
  • DSL Lexikon
  • Ihre IP
  • Joomla! Extensions
Kontakt
  • Wir auf Facebook
  • Wir auf Google Plus
  • Unser Team
  • Impressum
© 2013 - Beleidigung im Internet kann den Job kosten - internetanbieter.info