Wer im Internet seinen Chef beleidigt, der muss mit dem Verlust seines Jobs rechnen. Die Kündigung eines Auszubildenden, der im Sozialen Netzwerk Facebook über seinen Vorgesetzten gestänkert hatte, wurde nun vor Gericht bestätigt.
Das Landesarbeitsgericht in Hamm in Nordrhein-Westfalen hat einer Firma aus Bochum Recht gegeben. Dieses Unternehmen hatte dem Auszubildenden fristlos gekündigt, nachdem dieser bei Facebook seinen Chef als Menschenschinder und Ausbeuter bezeichnet hatte.
Landesarbeitsgericht kassiert Urteil des Arbeitsgerichts Bochum

Damit entschieden die Richter in Hamm entgegen der vorherigen Instanz. Denn die Richter des Arbeitsgerichts Bochum hatten zwar die Äußerungen als Beleidigung erkannt, allerdings gaben sie dem Einspruch des Beklagten Recht. Das Facebook-Profil des jungen Mannes lasse darauf schließen, dass es sich um eine unreife Persönlichkeit handele, bei der mangelnde Ernsthaftigkeit gegeben sei. Aus diesem Grunde wären eine Abmahnung sowie ein klärendes Gespräch durchaus ausreichend gewesen.
Dies wiederum wollte das Landesarbeitsgericht so nicht bestätigen. Die Richter urteilten, dass ein 26jähriger Mann durchaus über ausreichend Lebenserfahrung verfüge, um einschätzen zu können, welche Folgen sein Handeln mit sich bringe – so die Einschätzung der Richter in Hamm. Gegen das Urteil kann der junge Mann übrigens keine Revision einlegen. Darüber hinaus muss er auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Gericht: Wortwahl konnte Ehre des Arbeitgebers beschädigen
Wie es im Urteil weiterhin hieß, war die Wortwahl des Azubis geeignet, um die Ehre seines Arbeitgebers beschädigen zu können. Schließlich sei das Internet kein Forum, in dem “man rücksichtlos rumholzen darf”, hieß es weiter. Auch wenn der Auszubildende den Namen des Unternehmens oder aber den seines Chefs nicht direkt genannt habe, müsse sich ein Arbeitgeber ein solches Verhalten nicht gefallen lassen.

