Das Bundeskabinett hat nun den Internet-Datenschutz nachgebessert. Die Runde der Minister hat dabei eine Änderung des bestehenden Telekommunikationsgesetzes beschlossen.
Bundesverfassungsgericht erklärte Telekommunikationsgesetz für verfassungswidrig

Grund hierfür war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte Anfang 2012 entschieden, dass ein Gesetz, dass noch von der Regierung unter Gerhard Schröder beschlossen wurde, zum Teil verfassungswidrig war. Dabei ging es um den Zugriff auf Internet- und Telefondaten von Ermittlungsbehörden. Bis zum 30. Juni des kommenden Jahres hat die Bundesregierung nach dem Gerichtsurteil Zeit, das Telekommunikationsgesetz zu verbessern. In diesem wird nun an manchen Passagen verdeutlicht, in welchen Fällen die Zugriffsrechte tatsächlich gelten.
Kein Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes für Ermittlungsbehörden
Unter anderem erklärten es die Richter des Bundesverfassungsgerichts für nicht mit der Verfassung vereinbar, dass Nachrichtendienste und Polizei Zugriff auf PIN-Codes und Passwörter erhalten, um damit E-Mail-Konten zu durchsuchen oder beschlagnahmte Handys auslesen zu können. Zudem wurde auch die Abfrage von Informationen über den Besitzer einer dynamischen IP-Adresse mit dem Karlsruher Urteil verboten. Diese dynamische IP-Adresse sorgt für die Identifikation eines jeden Internet-Users, wird aber regelmäßig getauscht.
Bundesregierung folgt dem Urteil
Diesen Argumentationen der Karlsruher Richter folgte nun die Bundesregierung mit der Überarbeitung des Gesetzes, wie mehrere Medien jetzt berichten. Wie das Bundesinnenministerium wissen ließ, gehe es dabei nicht um die Ausweitung der Befugnisse für Nachrichtendienste und Polizei, vielmehr um eine Rechtslagen-Präzisierung.
